Honorar

Seit dem 01.07.2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Ich habe die kantonale Zulassung, als Leistungserbringerin mit der OKP (Obligatorischen Krankenpflegeversicherung) abzurechnen. Hierfür braucht es eine ärztliche Anordnung, welche Sie bei Hausärzt:innen, Ärzt:innen für Kinder- und Jugendmedizin, Psychiater:innen oder Fachärzt:innen für psychosomatische Medizin anfordern können.

Jede Zusatzversicherung entscheidet individuell, ob sie bei zugelassenen Leistungserbringer:innen der Grundversicherung noch Beiträge an die Psychotherapie leistet. Klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Zusatzversicherung ab. 

Finanzielle Unterstützung bieten in einigen Fällen auch Sozialdienste, Opferhilfestellen oder Stiftungen an. Bei Fragen bin ich gerne behilflich.

Es besteht weiter die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. Mein Stundenansatz beträgt CHF 180 für 60 Minuten. Einzelsitzungen dauern in der Regel 50 bis 60 Minuten. Für Elterncoaching und Familiensitzungen rechne ich 75 bis 90 Minuten ein. Durch Sie veranlasste Leistungen in Ihrer Abwesenheit wie Telefonate mit Ihrem Hausarzt / Ihrer Hausärztin oder Berichte an die Krankenkasse werden zum gleichen Tarif in Rechnung gestellt.

Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei einer kurzfristigeren Absage oder bei versäumten Terminen behalte ich mir vor, die reservierte Zeit in Rechnung zu stellen.